Nutzungsbedingungen

Assmus Athletics - Nutzungsbedingungen

Nachfolgende Nutzungsbedingungen gelten für die Teilnahme am durch Assmus Athletics angebotenen Coaching, welches durch Frau Bojana Aßmus oder ausgewählten Trainern, Beratern oder Coaches, durchgeführt wird. Dieser Personenkreis wird im Folgenden Assmus Athletics genannt. Darüber hinaus regeln die Nutzungsbedingungen die Bedingungen im Auswahlverfahren der Klientinnen und Klienten (folgend wird zur einfachen Lesbarkeit nur die männliche Form benutzt)


 
1) Die Leistungen
 
1.1 Jeder Klient wird als einzigartige Persönlichkeit behandelt und entsprechend seinen Zielen und
 
Bedürfnissen professionell betreut. Das Coaching von Assmus Athletics bietet dem Klienten ein auf ihn maßgeschneidertes  Programm zur Entwicklung seines Körpers sowie seiner Persönlichkeit an. Dieses Programm kann verschiedene Trainingskonzepte, Lifestyle- und Ernährungsberatungen umfassen, und zwar unter persönlicher und individueller Betreuung von Assmus Athletics. 
 
1.2 Die auf den Klienten zugeschnittene Betreuung basiert auf den Angaben des Klienten in dem von ihm auszufüllenden Anamnese- und Fragebögen. Fehlerhafte oder fehlende Angaben gehen nicht zu Lasten von Assmus Athletics. 
 
1.3 Die Pakete bestehen aus einem Ernährungscoaching über einem festgelegten Zeitraum, einer festgelegten Anzahl an Personal Trainings oder einer Kombination aus Ernährungscoaching mit Personal Trainings. Eine Trainingseinheit für Personal Training (PT) dauert 60 Minuten.

1.4 Die Vereinbarungen werden nach erfolgter Anamnese und einem ausführlichen Gespräch zwischen Assmus Athletics und dem Klienten in bilateraler Absprache getroffen und vertraglich festgehalten. Der Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen.


 
2) Termine 
 
2.1 Ein PT kann bis 24 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Beginn von beiden Seiten
 
umgeplant oder abgesagt werden. Kann der Klient einen Termin nicht wahrnehmen, hat er im Falle einer kurzfristigen Verhinderung (eine Absage von weniger als 24h vor dem Termin) grundsätzlich keine Ansprüche  auf Erstattung des Leistungsbetrages. Beruht diese Verhinderung aus gesundheitlichen Gründen, ist dies Assmus Athletics sofort mitzuteilen. Bei längerer beruflicher Ortsabwesenheit muss das Training angepasst werden. Folglich ist dies Assmus Athletics mitzuteilen. 
 
2.2 Die aufgrund einer nachweisbaren gesundheitlichen Verhinderung ausgefallenen Zeiten werden als vergütungsfreie Zeit nach bilateraler Absprache an das Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit angehängt. 
 
2.3 Die aufgrund einer frühzeitigen Absage ausgefallenen Zeiten werden nach bilateraler Absprache als vergütungsfreie Zeit an das Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit angehängt. 
 
2.4. Trainingsfreie Zeiträume können in Absprache mit dem Kunden vereinbart werden. 


 
3) Spezifische Kosten 
 
3.1 Werden aufgrund der Trainingsziele und -wünsche des Klienten Tageskarten, monatliche Mitgliedsbeiträge im Fitnessstudio, Platzgebühren oder ähnliches erforderlich, sind diese Kosten vom Klienten zu übernehmen. 
 
3.2 Erfordert die ganzheitliche Betreuung eine Behandlung durch Arzt, Physiotherapeut oder Heilpraktiker, gelten die Abrechnungsmodalitäten dieser Kooperationspartner. 

3.3 Für die erstmalige Auswertung der Anamnesebögen „Training“ oder „Ernährung“ zur Erstellung eines persönlichen Angebotes wird je Auswertung eine Gebühr in Höhe von 29,99 Euro fällig. Diese Gebühr wird dem Interessenten jedoch in den jeweiligen Angeboten als Gutschrift hinterlegt und bei der Auftragserteilung wieder verrechnet.

 

4) Vergütung 
4.1 Das Honorar für gem. § 1 gebuchte Leistungen richtet sich nach der aktuellen Preisliste und in Absprache mit dem Klienten. 
4.2 Gutscheine, Einzelstunden und alle Leistungen der vereinbarten Mitgliedschaft werden monatlich abgerechnet, können aber auch zu Beginn der Mitgliedschaft in voller Höhe abgerechnet werden. 
4.3 Der Klient erhält vor oder nach Erbringung der jeweiligen Dienstleistung eine Rechnung mit detaillierter Leistungsbeschreibung. Die Zahlung des Rechnungsbetrages wird per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto erfolgen. Nach Erhalt der Rechnung muss der Betrag laut Angaben in der Abrechnung und gemeinsamen Absprache überwiesen werden. 

 4.4 Als Zahlungsmöglichkeiten werden anerkannt: Überweisung, PayPal, EC/Debit Kartenzahlung
4.5. Ratenzahlung: Eine Ratenzahlung ist möglich, muss jedoch innerhalb des gebuchten Betreuungs- und Coachingzeitraumes abgerechnet und abgeschlossen werden. Bei einer Ratenzahlung ist die erste Rate sofort, vor Durchführung einer ersten Leistung durch Assmus Athletics, fällig. Diese erste Rate ist als Anzahlung zu verstehen.

4.6 Gültigkeit: Die Pakete und Mitgliedschaften sind ab dem festgelegten Startpunkt der Betreuung ein halbes Jahr gültig und innerhalb dieser Zeit zu absolvieren. Termine nach Ablauf diesen Zeitraumes verfallen. 
4.7 Offene Forderungen: Mit der Unterschrift erklärt sich der Klient einverstanden, dass Assmus Athletics bei ausstehenden Beträgen nach zweimaliger Aufforderung die Daten weiterleiten darf, um die offenen Forderungen einzufordern.

 4.8 Kleinunternehmerregelung: Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 (1) UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben.


 
5) Obliegenheiten des Klienten 
 
5.1 Unabhängig von dem durch Assmus Athletics zu Beginn durchzuführenden Gesundheitscheck ist der Klient verpflichtet, seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und ggf. auf Anraten von Assmus Athletics bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen und das Ergebnis mit Assmus Athletics persönlich, offen und wahrheitsgemäß zu besprechen. Liegen gesundheitliche Probleme vor, wird in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Facharzt über eine mögliche Trainingsgestaltung gesprochen. 
 
5.2 Der Klient ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines
 
Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während der Inanspruchnahme einer Leistung gem. § 1.1, Assmus Athletics umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Im gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der Leistungserbringung gem. § 1.1 entschieden. 


 
6) Obliegenheiten von Assmus Athletics 
 
6.1 Verschwiegenheit: Assmus Athletics ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen von seinem/ über seinen Klienten vertraulich zu behandeln. 
 
6.2 Sorgfaltspflicht: Assmus Athletics, respektive deren Trainer/innen sind verpflichtet, vor Beginn
 
der einzelnen Personal-Trainings-Einheit die trainingsgerechte Bekleidung und Ausrüstung des Klienten zu überprüfen und den Klienten in das bevorstehende Training, damit verbundene spezielle Risiken (neue/ unbekannte Fitness-/ Trainingsgeräte / Übungen usw.) und Besonderheiten (Streckenverlauf bei Outdoormaßnahmen usw.) einzuweisen. Während der Personal-Trainings-Einheit ist das Trainingsverhalten des Klienten stets zu überwachen und, falls erforderlich, zu korrigieren. 


 
7) Vertragsdauer & Kündigung 
 
7.1 Assmus Athletics schließt grundsätzlich befristete Verträge ab. Die Kündigung eines befristeten
 
Vertrages durch den Klienten ist ausgeschlossen, es sei denn, es besteht eine dauerhafte medizinische Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht. Diese Indikation ist durch ärztliches Attest nachzuweisen. Die Kündigung erfolgt schriftlich. 
 
7.2 Bei Verletzung der Obliegenheitspflichten durch den Klienten gem. § 5, oder bei Verstößen gegen die §§ 3 und 4, behält sich Assmus Athletics vor, den Vertrag seinerseits mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein Rückerstattungsanspruch für alle gem. § 4.2 vom Klienten bereits bezahlten und noch nicht durchgeführten Dienstleistungen besteht dann nicht. 
 
7.3 Assmus Athletics ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen zu kündigen. Im Voraus gezahlte Vergütung wird in diesem Fall unverzüglich zurückgezahlt. 

 

8) Widerrufsrecht

8.1 Wird der Vertrag online geschlossen, hat der Klient, ohne der Angabe von Gründen, ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

8.2 Bereits getätigte oder empfangene Leistungen oder Waren können in diesem Fall nicht mehr erstattet werden und werden voll abgerechnet.

8.3 Hingegen werden noch ausstehende Dienstleistungen oder Waren im Falle eines Widerrufes nach 8.1 voll erstattet.

 

9) Haftungsausschluss 
9.1 Assmus Athletics haftet nicht für Schäden, die der Klient durch Selbstüberschätzung seiner 
körperlichen Leistungsfähigkeit erleidet. Befindet sich der Klient in ärztlicher Behandlung, hält der Klient vor dem Training Rücksprache mit seinem Arzt und weist dem Trainer von Assmus Athletics die Trainingsunbedenklichkeit oder Einschränkungen in geeigneter Form (ärztliches Attest) nach. Assmus Athletics haftet im Übrigen nur für eigenes Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Grundsätzlich ist jede Haftung ausgeschlossen, wenn der Klient sich nicht an die Anweisungen von Assmus Athletics oder dessen Trainers hält. 
9.2 Alle im Verlaufe des Anamnesegespräches, des Gesundheitschecks und des zugehörenden 
Auswerteberichtes seitens Assmus Athletics gemachten Äußerungen oder Folgerungen hinsichtlich 
des Gesundheitszustandes des Klienten sind ausschließlich als Feststellungen bzw. Hinweise zu werten. Sie stellen keine verbindliche Diagnose dar und sind im Bedarfsfall durch einen Arzt zu überprüfen. 
9.3 Soweit Leistungen in Räumen und mit Mitteln Dritter erbracht werden, haftet Assmus Athletics hierfür ebenfalls nicht. Der Klient haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die er Assmus Athletics vorsätzlich oder grob fahrlässig hinzufügt. 
9.4 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadenersatzansprüche jeglicher Art des Klienten oder sonstiger Personen, gleich aus welchen Rechtsgründen, gegen Assmus Athletics ausgeschlossen. 
9.5 Assmus Athletics haftet insbesondere nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art, die der Klient in Vorbereitung auf eine Trainingseinheit (TE), auf dem Weg zu / von einer TE, beim Transport zu / von einer TE sowie während der Durchführung einer TE erleidet. 
9.6 Assmus Athletics haftet weiter nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art, die der Klient infolge eigenständiger, unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Durchführung des Trainings bzw. bei unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Benutzung eines Trainingsgerätes erleidet. 
9.7 Assmus Athletics haftet nicht für eine Schädigung der Gesundheit des Klienten, wenn dieser seinen Pflichten gem. §5 nicht oder nur unzureichend nachkommt. 


 
10) Allgemeines 
 
10.1 Aus Gründen der Flexibilität wird darum gebeten, vom Klienten geplanten Urlaub 2 bis 4 Wochen vor Urlaubsantritt dem Assmus Athletics bekannt zu geben. 
 
10.2 Sollte der Klient das 35. Lebensjahr bereits vollendet haben, empfiehlt Assmus Athletics vor
 
Vertragsabschluss eine sportärztliche Untersuchung.


 
11) Datenschutz 
 
11.1 Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des DGSVO sowie des Teledienstschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. 
 
11.2 Assmus Athletics speichert für die Dauer des Vertrages die personenbezogenen Daten: Name,
 
Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer sowie die vom Kunden gemachten Angaben im
 
Beratungsgespräch. Diese Daten werden ausschließlich für die Laufzeit des Vertrages und nur zum Zwecke der festgelegten Betreuung verwendet. 
 
11.3 Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. 


 
12) Gültigkeit 
 
12.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. 
 
12.2 Als Gerichtsstand wird das Amtsgericht Maulbronn vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 



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